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Planungsübersicht Lehrgänge 2012
40 Module für Bildungsgutscheininhaber
Gabelstapler-Schulung

Gabelstapler besser fahren
Weiterbildung im Verkehrswesen

Fahrerschulung

Das Verkehrswesen ist ständig Neuerungen unter-worfen. Gabelstapler tragen entscheidend dazu bei, Be- und Entladegänge sowie Transportwege im Lagerbereich zu verbessern, Umschlag- und Standzeiten zu verringern.

Darüber hinaus weisen die Berufsgenossenschaften auf hohe Unfallzahlen hin, die auf unsachgemäße Bedienung oder menschliches Versagen zurück zu führen sind.

Ausgebildete Gabelstaplerfahrer reduzieren das Unfallrisiko und tragen wesentlich dazu bei, den innerbetrieblichen Materialfluss zu verbessern. Die Ausbildung wird unter Gesichtspunkten der Berufsgenossenschaft durchgeführt.
 
Termine: siehe Jahresübersicht
Freitag ab 8:00 Uhr
Samstag ab 8:00 Uhr
 
Unbedingt mitbringen: aktueller Sehtest, Passfoto
 
Schulungskosten: 175,00 €
gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei
Der Gefahrgutbeauftragte - Grundkurs

Der Gefahrgutbeauftragte
Schulung gemäß Gefahrgutbeauftragten-Verordnung
Grundkurs

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung ist seit dem 01.01.91 in Kraft und mit der Neufassung ab 01.01.99 muss jeder Unternehmer, der gefährliche Güter (ohne Mengenbegrenzung) versendet, verpackt, befördert oder verlädt einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Der Grundkurs schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab.
 

Ziel:

Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und die Systematik kennen lernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den "Ernstfall" üben konnen.



Zielgruppe:

Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen. Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen
 

Inhalte:

Grundkurs gemäß Rahmenlehrplan des DIHT. Aufbaukurs für die einzelnen Verkehrsträger gemäß Rahmenplan des DIHT.

 

 

Termine

siehe Jahresübersicht

 

 

Schulungskosten:

Allgemeiner Teil   150,00 €
Straßenverkehrsrechtlicher Teil   250,00 €
Schienenverkehrs-Teil   200,00 €
See-Teil   200,00 €
Lehrmittel: ADR/RID     50,00 €


Prüfungsgebühr IHK:

Wird separat je nach IHK-Satzung berechnet.
gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei

Fachkunde-Seminar TgV
Fachkunde-Seminar TgV
Gemäß Transportgenehmigung
Anerkannt durch das Niedersächsische Landesamt fur Ökologie gem. § 49 Abs.2 KrW-AbfG und § 3 Abs.1 Nr.2
der Transportgenehmigungsverordnung (TgV)
Ab 01.01.1999 dürfen besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung nur mit einer Transportgenehmigung eingesammelt und befördert werden. Hieraus ergeben sich fur die zuständigen Personen in der Leitung oder der Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz.
   
Ziel: Die Fachkunde gemäß § 49 Abs. 2 KrW-/AbfG und Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV) zu erlangen.
   
Zielgruppe: Personen, die fur die Leitung und Beaufsichtigung eines Betriebes zur Einsammlung und Beförderung von Abfällen der Transportgenehmigung unterliegen.
   
Inhalte:
  • Sach- und fachgerechte Einsammlung und Beförderung von Abfällen unter besonderer Berücksichtigung der abfallrelevanten Transporttechnik und Kennzeichnung von Fahrzeugen und Behältern.
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung und Beseitigung
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • Vorschriften des Abfallrechts und des fur die Einsammlungs- und Beförderungstätigkeit geltenden sonstigen Umweltrechts
  • Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrstoffrechts
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung
   
Termine: siehe Jahresübersicht
   
Schulungskosten: 660,00 €
gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei
Der Gefahrgutbeauftragte - Vorbereitungsschulung

Der Gefahrgutbeauftragte
Schulung gemäß Gefahrgutbeauftragten-Verordnung
Vorbereitungsschulung

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung ist seit dem 01.01.91 in Kraft und mit der Neufassung ab 01.01.99 muss jeder Unternehmer, der gefährliche Güter (ohne Mengenbegrenzung) versendet, verpackt, befördert oder verlädt einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Der Grundkurs schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab.
 

Ziel:

Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und die Systematik kennen lernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den "Ernstfall" üben konnen.



Zielgruppe:

Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen. Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen
 

Inhalte:

Fortbildungskurs gemäß Rahmenlehrplan des DIHT. Aufbaukurs für die einzelnen Verkehrsträger gemäß Rahmenplan des DIHT.
Das Seminar muss vor Ablauf der IHK-Bescheinigung besucht werden.

 

 

Termine

siehe Jahresübersicht

 

 

Schulungskosten:

Allgemeiner Teil     75,00 €
Straßenverkehrsrechtlicher Teil   125,00 €
Schienenverkehrs-Teil
100,00 €
See-Teil   100,00 €
Lehrmittel: ADR/RID     50,00 €


Prüfungsgebühr IHK:

Wird separat je nach IHK-Satzung berechnet.
gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei

Fachkunde-Seminar EfbV
Fachkunde-Seminar EfbV Entsorgungsfachbetriebe
Anerkannt durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie gem. § 52 Abs.2 KrW-AbfG und § 9 Abs.2 Nr.3 Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV)
Zusammen mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind am 17.10.96 eine ganze Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) und die Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV). Hieraus ergeben sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder Beaufsichtigung einzelner Betriebe besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz. Wir bieten einen Lehrgang an, der diesen Anforderungen gerecht wird.
   
Ziel: Die Fachkunde gemäß § 52 Abs. 2 KrW-/AbfG und der Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EbfV) sowie der Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV) zu erlangen.
   
Zielgruppe: Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines Entsorgungsfachbetriebes, der das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb erwerben möchte.
   
Inhalte:
  • Anlagen-, verfahrenstechnische und sonstige Maßnahmen der Vermeidung, der ordnungsgemäßen und schadlosen
  • Verwertung und der gemeinwohlverträglichen Beseitigung von Abfällen
  • Schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die von Abfällen ausgehen können und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung und Beseitigung.
  • Art und Beschaffenheit von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
  • chemische und physikalische Eigenschaften von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen.
  • Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-/Abfallrechts und des sonstigen Umweltrechts mit abfallrechtlichem Bezug, einschließlich der Vorschriften über den Transport besonders überwachungsbedürftiger Abfälle.
  • Bezüge zum Gefahrstoffrecht
  • Vorschriften der betrieblichen Haftung
   
Termine: auf Anfrage
   
Schulungskosten: auf Anfrage
gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei
TgV / EfbV Abfall
Der Betriebsbeauftragte für Abfall
TgV/EfbV Abfall

Grundkurs zum Erwerb der Sach-/Fachkunde
im Sinne der §§ 54-55 KrW-/AbfG
Betriebsbeauftragte für Abfall sind auf der Basis des
§ 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu bestellen. Die zuständigen Behörden können die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall anordnen.
   
Ziel: Dieser Kurs vermittelt die Kenntnisse, die der Betriebsbeauftragte beherrschen muss, um seine Aufgabe im Sinne eines erfolgreichen Entsorgungs-
Managements zu erfüllen.
   
Zielgruppe: Abfallbeauftragte, Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsschutz, Abfallsammlung, -lagerung und –
entsorgung.
   
Inhalte:
  • wichtigste gesetzliche Regelung für die Abfallentsorgung (Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz)
  • neue Rechtsverordnung (z. B. AVV)
  • Verpackung von Abfällen
  • Lagerung und Bereitstellung von Abfällen
  • Klassifizierung von Abfällen gem. Abfallrecht bzw. Gefahrgutrecht Gefahrstoffverordnung
  • Gefahren beim Umgang mit gefährlichen Abfällen
  • Verantwortlichkeit des Abfallerzeugers gem. GGVSE
  • Durchführung von Sammlungen von Sonderabfall aus Gewerbe und Industrie
  • Aufgaben und Verantwortung des Betriebsbeauftragten für Abfall
   
Termine: auf Anfrage
   
Schulungskosten: auf Anfrage
gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei
TgV / EfbV Fortbildung
TgV/EfbV Fortbildung
Fortbildung nach § 11 für Entsorgungsfachbetriebe
Anerkannt durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (Fortbildung alle 2 Jahre erforderlich)

Die Betriebsinhaber und die für die fachliche Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes müssen nach der EfbV die erforderliche Fachkunde mindestens alle 2 Jahre nachweisen.

   
Ziel: Dieser Lehrgang aktualisiert und erweitert die Kennt-nisse, die behördlich gefordert werden.
   
Zielgruppe: Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines Entsorgungsfachbetriebes.
   
Inhalte:
  • Überblick KrW-/AbfG
  • Abgrenzung Produkt/Abfall
  • Regelung der Überlassungspflichten
  • Verantwortlichkeiten, Bußgeld-/Straftatbestände
  • Umgang mit dem Abfallartenkatalog
  • Dokumentationspflichten
   
Termine: auf Anfrage
   
Schulungskosten: Fortbildung TgV  auf Anfrage
Fortbildung EfbV auf Anfrage

gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei
Beauftr. Person – Grundkurs
GbV–Grundkurs
Gefahrgut-Seminar für
„Beauftragte Personen“

gemäß § 6 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung

Grundkurs

 

Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut befördern, versenden, verpacken (egal welche Mengen) ihre „Beauftragten Personen“ besonders schulen müssen. Die Schulung kann intern (z.B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z.B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen.

   
Ziel: Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und die Systematik kennen lernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den „Ernstfall“ üben können.
   
Zielgruppe: Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen. Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen.
   
Inhalte: Handhabung der GGVSE/ARD/RID 2007
Anlage A und B.
  • Erläuterungen der Teile, Abschnitte der Anlage und Richtlinien
  • Handhabung der GGVSE
  • Erläuterung der Gefahrgutklassen und Kleinstmengen-regelung „LQ“
  • Aktuelle Neuerungen im Gefahrgutrecht
  • Klassifizierung der Stoffe, Gemische und Abfälle
  • Gegenüberstellung GGVSE/Abfallgesetz
  • Bezettelung der Versandstücke
  • Zusammenpack, Zusammenladeverbote
  • Richtlinien zum Unfallmerkblatt
  • Beförderungspapiere
  • Beförderungserlaubnis
  • besondere Vorschriften für den Verkehr der Fahrzeuge

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach
§ 6 Gefahrgutbeauftragten-Verordnung und
Kap. 1 – 3 ADR/RID.

   
Termine: auf Anfrage
   
Schulungskosten: auf Anfrage
gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei
Beauftr. Person – Fortbildung
Gefahrgut-Seminar für
„Beauftragte Personen“

gemäß § 6 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung

Fortbildungs- und Aufbauseminar

 

„Beauftragte Personen“ müssen im Gefahrgutrecht immer auf dem neuesten Wissensstand bleiben und sich über Neuerungen umfangreich informieren.

   
Ziel: Die umfangreichen Neuerungen der GGVSE/ADR/RID kennen lernen und in die Praxis umsetzen. Durch Beispiele aus der Praxis wird das Arbeiten mit den Vorschriften vertieft.
   
Zielgruppe: Beauftragte Personen und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung seit mehreren Jahren verantwortlich tätig sind.
   
Inhalte:
  • verkehrsrechtliche Grundlagen beim Befahrguttransport (aktueller Überblick, Zusammenhänge, Neuerungen)
  • Verantwortlichkeiten (Absender, Verlader, Beförderer,Fahrzeugführer)
  • Neuerungen der Rahmenverordnung der GGVSE und Anlagen 1 bis 3
  • Neue Anlage A und B des ADR einschließlich Änderungen im RID
  • Neue Kleinstmengenregelung des ADR/RID sowie Kennzeichnung
  • Neue Ausrüstung der Fahrzeuge sowie erweiterte Schutzausrüstung
  • besondere Angaben im Beförderungspapier
  • Besonderheiten im kombinierten Verkehr und Vor- und Nachlaufzum Flug- oder Seehafen
  • Neuerungen des ADR/RID Strukturreform 2001
  • Fallbeispiele aus der Praxis

Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach
§ 6 Gefahrgutbeauftragten-Verordnung

   
Termine: auf Anfrage

 

 

Schulungskosten:

auf Anfrage
gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei
ADR – Schulungen

Gefahrgutfahrer-Schulung nach ADR Kap. 8.2
Basiskurs + Aufbaukurs Tank + Klasse 7 + Klasse 1
Fortbildung alle Klassen

Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen regeln im Straßenverkehr
den Transport gefährlicher Güter. Die Verantwortlichen für die Einhaltung
dieser Vorschriften sind klar geregelt. Nach den Vorschriften
gem. ADR Kap. 8.2 müssen Fahrer beim Transport gefährlicher Güter auf
der Straße durch eine ADR-Bescheinigung der IHK nachweisen, dass sie
eine entsprechende Schulung erfolgreich absolviert haben.

Basiskurs zur Beförderung gefährlicher Güter, Stückgut und loser Schüttung / 20 Std.
Montag 08:00 - 14:45 Uhr  
Dienstag 08:00 - 14:45 Uhr  
Mittwoch 08:00 - 11:20 Uhr  
Schulungskosten: 250,00 €  
Aufbaukurs Tank / 13 Std.
Mittwoch 11:20 - 14:45 Uhr  
Donnerstag 08:00 - 14:45 Uhr  
Schulungskosten: 200,00 €  
Aufbaukurs Klasse 1 / explosive Stoffe
Freitag 08:00 - 14:45 Uhr  
Schulungskosten: 180,00 €  
Aufbaukurs Klasse 7 / radioaktive Stoffe
Samstag oder Montag 08:00 - 14:45 Uhr  
Schulungskosten: 180,00 €  
     
IHK-Prüfgebühr:   50,00 €  
     
Termine: siehe Jahresübersicht  

 

Fortbildung alle Klassen
Freitag 18:00 - 21:15 Uhr  
Samstag 08:00 - 15:20 Uhr  
Schulungskosten: 200,00 €  
     
IHK-Prüfgebühr:   50,00 €  
     
Termine: siehe Jahresübersicht  

Alle Schulungen sind gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei!

WeGebAU 2010
WeGebAU 2010
§ 417 Abs. 1 SGB III
§ 235c SGB III

Weiterbildung wird von der
Bundesagentur für Arbeit gefördert!
  Förderung der Weiterbildung für
Arbeitnehmer ab 45 Jahren!

Mit diesem Zuschuss soll Betrieben bis zu 250 Beschäftigten die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer erleichtert werden. Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen halten bewährte Arbeitskräfte ihre Qualifikation auf den neuesten Stand. Qualifikationsbedingte Entlassungen sollen damit verhindert werden.
     

Nutzen Sie diese Chance, qualifizieren Sie
sich am Arbeitsplatz!

 

Förderung der Weiterbildung für Ungelernte
Dieser Zuschuss soll ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses oder den Erwerb von beruflich sinnvolle und verwertbaren Teilqualifikationen bieten, ohne ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen zu mussen. Hierdurch sollen den Betrieben die bewährten Arbeitskrafte erhalten bleiben und qualifikationsbedingte Entlassungen verhindert werden.

     

15 Qualifizierungsmaßnahmen haben wir!


Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Mehr Informationen zum Sonderprogramm WeGebAU 2007 gibt Ihnen:
  • ACADEMY-Fahrschule
    Wesner GmbH
    Hämelerwalder Str. 11
    31275 Lehrte-Sievershausen oder
  • Agentur fur Arbeit Burgdorf/Celle/Lehrte/Peine oder
  • Ihr zuständiges Arbeitsamtgem.
§ 4 UStG mehrwertsteuerfrei
Digitaler Tachograf
Einführung und Handhabung des
Digitalen Tachografen
Mit der am 11. April 2006 erfolgten Veröffentlichung
der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 im EU-Amtsblatt
wurden weitere Vorschriften für Lenk- und Ruhe-
zeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr
eingeführt.

In diesen Vorschriften enthalten ist auch der ver-bindliche Einführungstermin für das digitale Kontroll-
gerät.

Alle Betroffenen – Fahrer, Unternehmer, Kontroll-
Behörden und Werkstätten – müssen lernen, mit den
neuen Geräten umzugehen und auch alle begleitenden
Vorschriften der EU kennen.

   

Inhalt:

vom Fahrpersonal mitzuführende Unterlagen

  • Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten des Unternehmers
  • Pflichten des Fahrers
  • Pflichten des Unternehmers

 

 

Termine:

auf Anfrage
Dauer 5 Stunden zu 45 Min.
Freitags ab 17:00 – 21:00 Uhr max 12 TN
Samstags ab 08:00 – 12:00 Uhr max 12 TN
Samstags ab 12:30 – 16:30 Uhr max 12 TN
   

Schulungskosten:

max. 12 Teilnehmer
Nach Beendigung Ausgabe eines Zertifikats

Schulung inkl. Pausengetränke

Preise auf Anfrage
gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei

Ladungssicherung - Fahrerschulung
Ladungssicherung
Weiterbildung im Verkehrswesen

Fahrerschulung
Dieses Thema wird immer interessanter, nicht nur fur Fahrzeug-Führer, Lagerleiter, Verlader, Lagerarbeiter, Transportgeräte-Führer u. v. m.

Alle o. g. Personen müssen sich täglich mit dieser Thematik auseinandersetzen.

Die zweitägige Schulung in Theorie und Praxis soll Ihnen einen Eindruck von der Materie verschaffen, damit sie es im Alltag leichter haben.

Hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und Beschädigungen an der Ladung und dem Transport-Fahrzeug sowie Ärger mit der Kundschaft rechtfertigen diese Schulungsart,

Die Vorschriften sind so umfangreich, dass eine Schulung unumgänglich ist.

   
Termine: siehe Jahresübersicht, jeweils ab 08:00 Uhr
  18-stündige Schulung
   
Schulungskosten: inkl. Zertifikat, Arbeitsunterlagen und Pausengetränken

Preise auf Anfrage

gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei
Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation
(BKrFQV § 2, Richtlinie 2003/59 EG)
Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erforderlich.
   
IHK-Prüfung: Das Ganze wird mit einer 90-minütigen schriftlichen Prüfung vor der IHK-Hannover abgeschlossen.
   
Termine: Termine werden auf Anfrage bekannt gegeben.
   

Teilnehmerzahl:

max. 25 Teilnehmer
   
Kosten: Preise auf Anfrage
gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei
Weiterbildung BKrFQV
Weiterbildung BKrFQV
(BKrFQV § 4, Richtlinie 2003/59 EG)
Eine erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach der beschleunigten Grundqualifikation erforderlich. Alle anderen müssen zwischen dem 10. September 2009 und 10. September 2013 auf KOM und zwischen dem 10. September 2009 und 10. September 2014 auf Lkw die Weiterbildung absolvieren.

Nur eine theoretische Ausbildung über 35 Stunden á 60 Minuten muss durchlaufen werden.

   
Termine: Die Weiterbildung wird während der Woche oder an fünf aufeinander folgenden Samstagen angeboten, oder jährlich einen Tag in fünf Jahren.
   
Teilnehmerzahl: max. 25 Teilnehmer
   
Kosten: Schulungskosten
inkl. Prüfgebühr IHK, und Lehrmittel:

Montag - Samstag   auf Anfrage
An fünf aufeinander folgenden Samstagen oder pro Jahr 1 Tag   auf Anfrage

gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei

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