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Gabelstapler besser fahren |
Das Verkehrswesen ist ständig Neuerungen unter-worfen. Gabelstapler tragen entscheidend dazu bei, Be- und Entladegänge sowie Transportwege im Lagerbereich zu verbessern, Umschlag- und Standzeiten zu verringern. Darüber hinaus weisen die Berufsgenossenschaften auf hohe Unfallzahlen hin, die auf unsachgemäße Bedienung oder menschliches Versagen zurück zu führen sind. Ausgebildete Gabelstaplerfahrer reduzieren das Unfallrisiko und tragen wesentlich dazu bei, den innerbetrieblichen Materialfluss zu verbessern. Die Ausbildung wird unter Gesichtspunkten der Berufsgenossenschaft durchgeführt. |
| Termine: | siehe Jahresübersicht Freitag ab 8:00 Uhr Samstag ab 8:00 Uhr |
| Unbedingt mitbringen: | aktueller Sehtest, Passfoto |
| Schulungskosten: | 175,00 € gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei |
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Der Gefahrgutbeauftragte |
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung ist seit dem 01.01.91 in Kraft und mit der Neufassung ab 01.01.99 muss jeder Unternehmer, der gefährliche Güter (ohne Mengenbegrenzung) versendet, verpackt, befördert oder verlädt einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Der Grundkurs schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab. | |||||||||||||||
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Ziel: |
Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und die Systematik kennen lernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den "Ernstfall" üben konnen. |
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Zielgruppe: |
Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen. Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen | |||||||||||||||
Inhalte: |
Grundkurs gemäß Rahmenlehrplan des DIHT. Aufbaukurs für die einzelnen Verkehrsträger gemäß Rahmenplan des DIHT. | |||||||||||||||
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Termine |
siehe Jahresübersicht |
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Schulungskosten: |
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Prüfungsgebühr IHK: |
Wird separat je nach IHK-Satzung berechnet. |
| Fachkunde-Seminar TgV Gemäß Transportgenehmigung Anerkannt durch das Niedersächsische Landesamt fur Ökologie gem. § 49 Abs.2 KrW-AbfG und § 3 Abs.1 Nr.2 der Transportgenehmigungsverordnung (TgV) |
Ab 01.01.1999 dürfen besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung nur mit einer Transportgenehmigung eingesammelt und befördert werden. Hieraus ergeben sich fur die zuständigen Personen in der Leitung oder der Beaufsichtigung in den einzelnen Betrieben besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz. |
| Ziel: | Die Fachkunde gemäß § 49 Abs. 2 KrW-/AbfG und Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV) zu erlangen. |
| Zielgruppe: | Personen, die fur die Leitung und Beaufsichtigung eines Betriebes zur Einsammlung und Beförderung von Abfällen der Transportgenehmigung unterliegen. |
| Inhalte: |
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| Termine: | siehe Jahresübersicht |
| Schulungskosten: | 660,00 € gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei |
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Der Gefahrgutbeauftragte |
Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung ist seit dem 01.01.91 in Kraft und mit der Neufassung ab 01.01.99 muss jeder Unternehmer, der gefährliche Güter (ohne Mengenbegrenzung) versendet, verpackt, befördert oder verlädt einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Der Grundkurs schließt mit einer Prüfung vor der IHK ab. | |||||||||||||||
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Ziel: |
Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und die Systematik kennen lernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den "Ernstfall" üben konnen. |
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Zielgruppe: |
Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen. Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen | |||||||||||||||
Inhalte: |
Fortbildungskurs gemäß Rahmenlehrplan des DIHT. Aufbaukurs für die einzelnen Verkehrsträger gemäß Rahmenplan des DIHT. Das Seminar muss vor Ablauf der IHK-Bescheinigung besucht werden. |
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Termine |
siehe Jahresübersicht |
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Schulungskosten: |
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Prüfungsgebühr IHK: |
Wird separat je nach IHK-Satzung berechnet. |
| Fachkunde-Seminar EfbV Entsorgungsfachbetriebe Anerkannt durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie gem. § 52 Abs.2 KrW-AbfG und § 9 Abs.2 Nr.3 Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) |
Zusammen mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind am 17.10.96 eine ganze Reihe von Verordnungen in Kraft getreten, u. a. die Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EfbV) und die Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV). Hieraus ergeben sich für die zuständigen Personen in der Leitung oder Beaufsichtigung einzelner Betriebe besondere Anforderungen bezüglich ihrer fachlichen Kompetenz. Wir bieten einen Lehrgang an, der diesen Anforderungen gerecht wird. |
| Ziel: | Die Fachkunde gemäß § 52 Abs. 2 KrW-/AbfG und der Entsorgungsfachbetriebs-Verordnung (EbfV) sowie der Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV) zu erlangen. |
| Zielgruppe: | Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines Entsorgungsfachbetriebes, der das Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb erwerben möchte. |
| Inhalte: |
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| Termine: | auf Anfrage |
| Schulungskosten: | auf Anfrage gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei |
| Der Betriebsbeauftragte für Abfall TgV/EfbV Abfall Grundkurs zum Erwerb der Sach-/Fachkunde im Sinne der §§ 54-55 KrW-/AbfG |
Betriebsbeauftragte für Abfall sind auf der Basis des § 54 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu bestellen. Die zuständigen Behörden können die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall anordnen. |
| Ziel: | Dieser Kurs vermittelt die Kenntnisse, die der Betriebsbeauftragte beherrschen muss, um seine Aufgabe im Sinne eines erfolgreichen Entsorgungs- Managements zu erfüllen. |
| Zielgruppe: | Abfallbeauftragte, Fachkräfte aus den Bereichen Arbeitsschutz, Abfallsammlung, -lagerung und – entsorgung. |
| Inhalte: |
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| Termine: | auf Anfrage |
| Schulungskosten: | auf Anfrage gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei |
| TgV/EfbV Fortbildung Fortbildung nach § 11 für Entsorgungsfachbetriebe Anerkannt durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (Fortbildung alle 2 Jahre erforderlich) |
Die Betriebsinhaber und die für die fachliche Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen eines Entsorgungsfachbetriebes müssen nach der EfbV die erforderliche Fachkunde mindestens alle 2 Jahre nachweisen. |
| Ziel: | Dieser Lehrgang aktualisiert und erweitert die Kennt-nisse, die behördlich gefordert werden. |
| Zielgruppe: | Inhaber bzw. Leitungs- und Beaufsichtigungspersonal eines Entsorgungsfachbetriebes. |
| Inhalte: |
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| Termine: | auf Anfrage |
| Schulungskosten: | Fortbildung TgV auf Anfrage Fortbildung EfbV auf Anfrage gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei |
| GbV–Grundkurs Gefahrgut-Seminar für „Beauftragte Personen“ gemäß § 6 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung Grundkurs
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Der Gesetzgeber hat mit der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung vorgesehen, dass Betriebe und Behörden, die Gefahrgut befördern, versenden, verpacken (egal welche Mengen) ihre „Beauftragten Personen“ besonders schulen müssen. Die Schulung kann intern (z.B. durch den Gefahrgutbeauftragten) oder extern (z.B. durch Schulungsveranstalter) erfolgen. |
| Ziel: | Die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und die Systematik kennen lernen, sowie an Beispielen aus der Praxis den „Ernstfall“ üben können. |
| Zielgruppe: | Selbständige oder Mitarbeiter von Firmen, die in verantwortlicher Position die einschlägigen Vorschriften und Gesetze kennen müssen. Hersteller, Disponenten und Sachbearbeiter einzelner Verkehrsträger, die als Absender, Verlader oder Beförderer Verantwortung tragen. |
| Inhalte: | Handhabung der GGVSE/ARD/RID 2007 Anlage A und B.
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach |
| Termine: | auf Anfrage |
| Schulungskosten: | auf Anfrage gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei |
| Gefahrgut-Seminar für „Beauftragte Personen“ gemäß § 6 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung Fortbildungs- und Aufbauseminar
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„Beauftragte Personen“ müssen im Gefahrgutrecht immer auf dem neuesten Wissensstand bleiben und sich über Neuerungen umfangreich informieren. |
| Ziel: | Die umfangreichen Neuerungen der GGVSE/ADR/RID kennen lernen und in die Praxis umsetzen. Durch Beispiele aus der Praxis wird das Arbeiten mit den Vorschriften vertieft. |
| Zielgruppe: | Beauftragte Personen und alle, die auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung seit mehreren Jahren verantwortlich tätig sind. |
| Inhalte: |
Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung nach |
| Termine: | auf Anfrage |
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Schulungskosten: |
auf Anfrage gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei |
Gesetzliche Bestimmungen und Verordnungen regeln im Straßenverkehr
den Transport gefährlicher Güter. Die Verantwortlichen für die Einhaltung
dieser Vorschriften sind klar geregelt. Nach den Vorschriften
gem. ADR Kap. 8.2 müssen Fahrer beim Transport gefährlicher Güter auf
der Straße durch eine ADR-Bescheinigung der IHK nachweisen, dass sie
eine entsprechende Schulung erfolgreich absolviert haben.
| Basiskurs zur Beförderung gefährlicher Güter, Stückgut und loser Schüttung / 20 Std. | ||
|---|---|---|
| Montag | 08:00 - 14:45 Uhr | |
| Dienstag | 08:00 - 14:45 Uhr | |
| Mittwoch | 08:00 - 11:20 Uhr | |
| Schulungskosten: | 250,00 € | |
| Aufbaukurs Tank / 13 Std. | ||
|---|---|---|
| Mittwoch | 11:20 - 14:45 Uhr | |
| Donnerstag | 08:00 - 14:45 Uhr | |
| Schulungskosten: | 200,00 € | |
| Aufbaukurs Klasse 1 / explosive Stoffe | ||
|---|---|---|
| Freitag | 08:00 - 14:45 Uhr | |
| Schulungskosten: | 180,00 € | |
| Aufbaukurs Klasse 7 / radioaktive Stoffe | ||
|---|---|---|
| Samstag oder Montag | 08:00 - 14:45 Uhr | |
| Schulungskosten: | 180,00 € | |
| IHK-Prüfgebühr: | 50,00 € | |
| Termine: | siehe Jahresübersicht | |
| Fortbildung alle Klassen | ||
|---|---|---|
| Freitag | 18:00 - 21:15 Uhr | |
| Samstag | 08:00 - 15:20 Uhr | |
| Schulungskosten: | 200,00 € | |
| IHK-Prüfgebühr: | 50,00 € | |
| Termine: | siehe Jahresübersicht | |
Alle Schulungen sind gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei!
| WeGebAU 2010 § 417 Abs. 1 SGB III § 235c SGB III Weiterbildung wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert! |
Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45 Jahren! Mit diesem Zuschuss soll Betrieben bis zu 250 Beschäftigten die berufliche Weiterbildung ihrer älteren Arbeitnehmer erleichtert werden. Durch den Erwerb von arbeitsmarktnahen Kenntnissen halten bewährte Arbeitskräfte ihre Qualifikation auf den neuesten Stand. Qualifikationsbedingte Entlassungen sollen damit verhindert werden. |
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Nutzen Sie diese Chance, qualifizieren Sie |
Förderung der Weiterbildung für Ungelernte |
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15 Qualifizierungsmaßnahmen haben wir! |
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Mehr Informationen zum Sonderprogramm WeGebAU 2007 gibt Ihnen:
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| Einführung und Handhabung des Digitalen Tachografen |
Mit der am 11. April 2006 erfolgten Veröffentlichung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 im EU-Amtsblatt wurden weitere Vorschriften für Lenk- und Ruhe- zeiten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr eingeführt. In diesen Vorschriften enthalten ist auch der ver-bindliche Einführungstermin für das digitale Kontroll- Alle Betroffenen – Fahrer, Unternehmer, Kontroll- |
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Inhalt: |
vom Fahrpersonal mitzuführende Unterlagen
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Termine: |
auf Anfrage Dauer 5 Stunden zu 45 Min.
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Schulungskosten: |
max. 12 Teilnehmer Nach Beendigung Ausgabe eines Zertifikats Schulung inkl. Pausengetränke Preise auf Anfrage |
| Ladungssicherung Weiterbildung im Verkehrswesen Fahrerschulung |
Dieses Thema wird immer interessanter, nicht nur fur Fahrzeug-Führer, Lagerleiter, Verlader, Lagerarbeiter, Transportgeräte-Führer u. v. m. Alle o. g. Personen müssen sich täglich mit dieser Thematik auseinandersetzen. |
| Termine: | siehe Jahresübersicht, jeweils ab 08:00 Uhr |
| 18-stündige Schulung | |
| Schulungskosten: | inkl. Zertifikat, Arbeitsunterlagen und Pausengetränken Preise auf Anfrage gem. § 4 UStG mehrwertsteuerfrei |
| Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQV § 2, Richtlinie 2003/59 EG) |
Für den Zugang zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation ist der vorherige Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erforderlich. |
| IHK-Prüfung: | Das Ganze wird mit einer 90-minütigen schriftlichen Prüfung vor der IHK-Hannover abgeschlossen. |
| Termine: | Termine werden auf Anfrage bekannt gegeben. |
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Teilnehmerzahl: |
max. 25 Teilnehmer |
| Kosten: | Preise auf Anfrage gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei |
| Weiterbildung BKrFQV (BKrFQV § 4, Richtlinie 2003/59 EG) |
Eine erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach der beschleunigten Grundqualifikation erforderlich. Alle anderen müssen zwischen dem 10. September 2009 und 10. September 2013 auf KOM und zwischen dem 10. September 2009 und 10. September 2014 auf Lkw die Weiterbildung absolvieren. Nur eine theoretische Ausbildung über 35 Stunden á 60 Minuten muss durchlaufen werden. |
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| Termine: | Die Weiterbildung wird während der Woche oder an fünf aufeinander folgenden Samstagen angeboten, oder jährlich einen Tag in fünf Jahren. | ||||||
| Teilnehmerzahl: | max. 25 Teilnehmer | ||||||
| Kosten: | Schulungskosten inkl. Prüfgebühr IHK, und Lehrmittel:
gemäß § 4 UstG mehrwertsteuerfrei |